I ALLGEMEINES
Für die Durchführung von Aufträgen gelten ausschließlich
unsere Geschäfts- und Lieferbedingungen. Unsere Kunden erkennen unsere
Bedingungen durch die Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung, sowie durch
Übernahme unserer Leistungen als für sie verbindlich an.
Jede Änderung, sowie alle sonstigen Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur
dann rechtswirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt
wurden.
Ein nur formularmäßiger Widerspruch des Kunden, insbesondere in seinen
Einkaufsbedingungen, ist ausdrücklich unbeachtlich.
II KOSTENVORANSCHLÄGE
Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich. Die
Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet uns nicht zur Annahme
eines Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten
Leistungen. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag kommt erst durch unsere
schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
III LIEFERFRISTEN
Die von uns angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich.
Im . Falle Höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streik, Aufruhr,
Aussperrungen, Betriebs- und Transportstörungen, Lieferverzögerungen seitens
unserer Vorlieferanten, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend,
soferne wir nicht von dem Recht Gebrauch machen, vom Vertrag zurückzutreten,
ohne dass dadurch irgendwelche Schadenersatzansprüche des Kunden zu
begründen.
Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Kunde verpflichtet, mittels
eingeschriebenen Briefes eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen
zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche, welcher Art immer, wegen von uns leicht fahrlässiger
Überschreitung der Lieferfristen sind ausgeschlossen.
Verzögert sich die Lieferung aus Verschulden des Kunden, sind wir
berechtigt, Vergütung für uns dadurch entstandene Mehrkosten geltend zu
machen.
Wird eine Ware nicht vereinbarungsgemäß abgenommen, so steht uns nach
unserer Wahl das Recht zu, nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen den
Kaufpreis zu berechnen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu
verlangen. Das Gleiche gilt, wenn keine Lieferfrist vereinbart wurde und der
Kunde trotz Aufforderung die Ware innerhalb einer Frist von 10 Tagen nicht
abnimmt.
IV LIEFERUNG UND VERSAND
Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager Wien. Gefahrenübergang erfolgt mit
Versendung der Lieferung.
Verladung und Versand erfolgen in allen Fällen auf Gefahr des Bestellers,
auch wenn frachtfreie Lieferung und beliebige Versandart oder Zustellung
durch den firmeneigenen Fuhrpark vereinbart wird.
V PREISE-UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die von uns angegebenen Preise sind, soferne nicht
ausdrücklich anders vereinbart, exklusive Mehrwertsteuer.
Unsere Rechnungen sind prompt bei Lieferung und Warenübernahme bar zu
bezahlen.
Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst
nach Einlösung als Zahlung.
Bei Überschreitung schriftlich vereinbarter Zahlungsfristen werden
Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Österreichischen Nationalbank ab Fälligkeit ausdrücklich vereinbart.
VI HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
Erkennbare Mängel müssen schriftlich innerhalb von 8 Tagen
nach Warenempfang geltend gemacht werden.
Beanstandungen sind ausgeschlossen, wenn die Ware in Be- und Verarbeitung
genommen wurde, insbesondere wenn sie zugeschnitten und verlegt wurde. Der
Kunde hat. sich vor Beginn einer Be- und Verarbeitung davon zu überzeugen,
dass die Ware keinen Grund zur Beanstandung gibt.
Verdeckte Mängel müssen sofort nach ihrer Entdeckung in gleicher Weise wie
erkennbare Mängel geltend gemacht werden. Eine eventuell begonnene
Verarbeitung muss unverzüglich eingestellt werden. Verdeckte Mängel können
nur dann berücksichtigt werden, wenn die Ware nachweislich ordnungsgemäß
verlegt und unseren Verlege- und Pflegerichtlinien entsprechend behandelt
wurde.
Bei von uns anerkannten Mängelrügen haben wir nach unserer Wahl das Recht
zur Ersatzlieferung mit erneuter Lieferfrist, Rücknahme der Ware gegen
Gutschrift oder zur Nachbesserung. All e darüber hinausgehenden Ansprüche
wie Wandlung, Minderung und Schadenersatz, ganz gleich aus welchem
Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Wir haften nicht für Unfälle, Betriebsstörungen oder sonstige Schäden oder
Nachteile, die unseren Kunden oder Dritten aus unseren Lieferungen
entstehen.
Grundsätzlich ist die Haftung und Gewährleistung der von uns gelieferten
Ware darauf eingeschränkt, dass wir mangelhafte Teile der Ware ausbessern
oder neu liefern. In keinem Fall haften wir für andere Kosten als den Ersatz
der von uns gelieferten Waren.
Beanstandungen wegen Differenzen in Farbe, Maß und Gewicht sind
ausgeschlossen, wenn sich die Differenzen innerhalb der Toleranzen von
Güterichtlinien oder Normen innerhalb des branchenüblichen liegen. Das
gleiche gilt bei Abweichungen unserer Ware von Mustern und Proben, die
grundsätzlich unverbindlich sind, insbesondere bei technischem Fortschritt.
VII EIGENTUMSVORBEHALT
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung
sämtlicher, uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen, in unserem
Eigentum.
Eine Weiterverarbeitung erfolgt für uns als Lieferant. Die Vorbehaltsware
darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert werden und
nicht zur Sicherheit gegeben werden. Alle Ansprüche des Kunden aus dem
Weiterverkauf wird bereits jetzt mit dem Recht aber nicht mit der Pflicht
zur Erzielung abgetreten und uns auf Verlangen jederzeit zu spezifizieren.
VIII UMSTANDSKLAUSEL
Bei begründeten Bedenken in die Bonität unseres Kunden sind
wir berechtigt, unabhängig von etwaigen anders lautenden Vereinbarungen, die
Vertragserfüllung und Lieferung von Vorauszahlungen oder entsprechenden
Sicherheiten abhängig zu machen oder vom .Vertrag zurückzutreten und
Schadenersatz zu verlangen.
IX GERICHTSSTAND
Für alle, aus einem Vertragsverhältnis, für welches diese
Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten, entspringenden
Rechtsstreitigkeiten, wird die Zuständigkeit des für den 1. Wiener
Gemeindebezirk sachlich zu-ständigen Gerichtes vereinbart. Es gilt
ausnahmslos österreichisches Recht.
Wird Nichtigkeit oder Rechtsungültigkeit einzelner Bedingungen festgestellt,
so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Liefer- und
Zahlungsbedingungen nicht berührt.
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