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EXPOFLOOR - die Spezialbeläge für besondere Anforderungen...


 

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 Geschäftsbedingungen

 

I ALLGEMEINES

Für die Durchführung von Aufträgen gelten ausschließlich unsere Geschäfts- und Lieferbedingungen. Unsere Kunden erkennen unsere Bedingungen durch die Entgegennahme unserer Auftragsbestätigung, sowie durch Übernahme unserer Leistungen als für sie verbindlich an.
Jede Änderung, sowie alle sonstigen Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur dann rechtswirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Ein nur formularmäßiger Widerspruch des Kunden, insbesondere in seinen Einkaufsbedingungen, ist ausdrücklich unbeachtlich.

II KOSTENVORANSCHLÄGE

Kostenvoranschläge sind freibleibend und unverbindlich. Die Erstellung eines Kostenvoranschlages verpflichtet uns nicht zur Annahme eines Auftrages auf Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen. Ein rechtsgültiger Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

III LIEFERFRISTEN

Die von uns angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich.
Im . Falle Höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streik, Aufruhr, Aussperrungen, Betriebs- und Transportstörungen, Lieferverzögerungen seitens unserer Vorlieferanten, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend, soferne wir nicht von dem Recht Gebrauch machen, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dadurch irgendwelche Schadenersatzansprüche des Kunden zu begründen.
Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Kunde verpflichtet, mittels eingeschriebenen Briefes eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche, welcher Art immer, wegen von uns leicht fahrlässiger Überschreitung der Lieferfristen sind ausgeschlossen.
Verzögert sich die Lieferung aus Verschulden des Kunden, sind wir berechtigt, Vergütung für uns dadurch entstandene Mehrkosten geltend zu machen.
Wird eine Ware nicht vereinbarungsgemäß abgenommen, so steht uns nach unserer Wahl das Recht zu, nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen den Kaufpreis zu berechnen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. Das Gleiche gilt, wenn keine Lieferfrist vereinbart wurde und der Kunde trotz Aufforderung die Ware innerhalb einer Frist von 10 Tagen nicht abnimmt.

IV LIEFERUNG UND VERSAND

Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager Wien. Gefahrenübergang erfolgt mit Versendung der Lieferung.
Verladung und Versand erfolgen in allen Fällen auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung und beliebige Versandart oder Zustellung durch den firmeneigenen Fuhrpark vereinbart wird.

V PREISE-UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die von uns angegebenen Preise sind, soferne nicht ausdrücklich anders vereinbart, exklusive Mehrwertsteuer.
Unsere Rechnungen sind prompt bei Lieferung und Warenübernahme bar zu bezahlen.
Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
Bei Überschreitung schriftlich vereinbarter Zahlungsfristen werden Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank ab Fälligkeit ausdrücklich vereinbart.

VI HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG

Erkennbare Mängel müssen schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Warenempfang geltend gemacht werden.
Beanstandungen sind ausgeschlossen, wenn die Ware in Be- und Verarbeitung genommen wurde, insbesondere wenn sie zugeschnitten und verlegt wurde. Der Kunde hat. sich vor Beginn einer Be- und Verarbeitung davon zu überzeugen, dass die Ware keinen Grund zur Beanstandung gibt.
Verdeckte Mängel müssen sofort nach ihrer Entdeckung in gleicher Weise wie erkennbare Mängel geltend gemacht werden. Eine eventuell begonnene Verarbeitung muss unverzüglich eingestellt werden. Verdeckte Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Ware nachweislich ordnungsgemäß verlegt und unseren Verlege- und Pflegerichtlinien entsprechend behandelt wurde.
Bei von uns anerkannten Mängelrügen haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Ersatzlieferung mit erneuter Lieferfrist, Rücknahme der Ware gegen Gutschrift oder zur Nachbesserung. All e darüber hinausgehenden Ansprüche wie Wandlung, Minderung und Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Wir haften nicht für Unfälle, Betriebsstörungen oder sonstige Schäden oder Nachteile, die unseren Kunden oder Dritten aus unseren Lieferungen entstehen.
Grundsätzlich ist die Haftung und Gewährleistung der von uns gelieferten Ware darauf eingeschränkt, dass wir mangelhafte Teile der Ware ausbessern oder neu liefern. In keinem Fall haften wir für andere Kosten als den Ersatz der von uns gelieferten Waren.
Beanstandungen wegen Differenzen in Farbe, Maß und Gewicht sind ausgeschlossen, wenn sich die Differenzen innerhalb der Toleranzen von Güterichtlinien oder Normen innerhalb des branchenüblichen liegen. Das gleiche gilt bei Abweichungen unserer Ware von Mustern und Proben, die grundsätzlich unverbindlich sind, insbesondere bei technischem Fortschritt.

VII EIGENTUMSVORBEHALT

Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher, uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen, in unserem Eigentum.
Eine Weiterverarbeitung erfolgt für uns als Lieferant. Die Vorbehaltsware darf nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert werden und nicht zur Sicherheit gegeben werden. Alle Ansprüche des Kunden aus dem Weiterverkauf wird bereits jetzt mit dem Recht aber nicht mit der Pflicht zur Erzielung abgetreten und uns auf Verlangen jederzeit zu spezifizieren.

VIII UMSTANDSKLAUSEL

Bei begründeten Bedenken in die Bonität unseres Kunden sind wir berechtigt, unabhängig von etwaigen anders lautenden Vereinbarungen, die Vertragserfüllung und Lieferung von Vorauszahlungen oder entsprechenden Sicherheiten abhängig zu machen oder vom .Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

IX GERICHTSSTAND

Für alle, aus einem Vertragsverhältnis, für welches diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten, entspringenden Rechtsstreitigkeiten, wird die Zuständigkeit des für den 1. Wiener Gemeindebezirk sachlich zu-ständigen Gerichtes vereinbart. Es gilt ausnahmslos österreichisches Recht.
Wird Nichtigkeit oder Rechtsungültigkeit einzelner Bedingungen festgestellt, so wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht berührt.

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Hestema Expofloor, Neusetzgasse 3, 1100 Wien. Tel (+431) 604 23 73. FAX (+431) 604 12 67. e-mail: marker@expo-floor.com
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